Allgemeine Geschäftsbedingungen Gassiservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gassiservice 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassiservice „Ab ins Grüne“

Allgemeines

§ 1  
Der Gassiservice gilt ab 01.01.2021 vorerst für freitags.
 
§ 2
Vor Aufnahme ist ein Pflichtkennenlernen nötig mit Hundehalter und Hund.

§ 3
Die Anmeldung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher.

§ 4  
An Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester, Neujahr) findet kein Gassiservice statt.
Wochenendbetreuung ist auf nachfrage möglich.

§ 5  
Je nach gewünschtem Leistungsangebot entnehmen Sie die Preise der Preisliste.

§ 6
Bei einem Monatsabo ist der Betrag bis zum 15. des Vormonats zahlbar.


Leistungen und Pflichten meinerseits

§ 1
Das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung wird versichert.

§ 2
Bei Hunde die sich im Aufenthalt des Gassieservice “Ab ins Grüne“ leicht verschmutzen (z.B. bei Regenwetter) wird der Hund grob gereinigt (z.B. Pfoten/ Fell abtrocknen).
Hunde die sich in tierischen Hinterlassenschaften/Aas sühlen, werden nicht gereinigt.

§ 3  
Der Gassiservice „Ab ins Grüne“ darf mit Einverständniss der Besitzer, Film- und Videoaufnahmen der Hunde für Werbezwecke der Homepage und für Dokumentationen (z.B. Unterricht für Kurse)  nutzen.

§ 4
Der Gassiservice „Ab ins Grüne“ gewärleistet einen sicheren Transport.

§ 5  
Der Gassiservice „Ab ins Grüne“ verpflichtet sich, den Hund keiner Gefahr auszusetzen und ihn tierschutzgerecht auszuführen.

§ 6  
Sollte der Hund während der Betreuung trotz aller Sicherungsmaßnahmen entlaufen (z.B. Materialermüdung), übernimmt der Gassiservice keine Haftung. Er verpflichtet sich jedoch die ersten Schritte einzuleiten (z.B. Polizei, Tierheim, Hundehalter anzurufen).

§7
Der Gassiservice „Ab ins Grüne“ hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Sonderkündigungsrechte sind mir Vorbehalten.


Einverständnis und Pflichten des Hundehalters/ Besitzers

§ 1  
Der Hundehalter/Besitzer bestätigt, dass der Hund frei von Parasiten ist, keine ansteckenden Krankheiten hat und mindestens die Grundimmunisierung laut STIKO Vet besitzt.

§ 2
Der Impfausweis ist bei Neuanmeldung dem Gassiservice „Ab ins Grüne“ vorzuzeigen.

§ 3
Der Hundehalter/Besitzer bestätigt, dass eine aktuelle und ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die auf Wunsch dem Gassiservice „Ab ins Grüne“ vorzulegen ist, so auch die bezahlten Folgeprämien.

§ 4  
Der Hundehalter/Besitzer ist einverstanden über den Transport der Hunde.

§ 5  
Der Hundehalter/Besitzer bestätigt, dass der Hund steuerlich gemeldet ist, bei Kontrollen
trägt der Hundehalter eventuell anfallende Kosten bei nicht ausreichender Kennzeichnung.

§ 6      
Bei einem Rücktritt des Hundehalters/Besitzers einen Tag vorher oder am Tag des Abholens werden 100% Stornokosten berechnet.

§ 7     
Der Hundehalter/Besitzer wurde vor Aufnahme aufgeklärt und erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien und Verletzungen jeglicher Art besteht, der Hundehalter nimmt in Kauf, für Behandlungen die Kosten selbst zu tragen.

§ 8     
Der Hundehalter/Besitzer stimmt zu, dass der Gassiservice „Ab ins Grüne“ den Tierarzt bei Notfällen selbst bestimmt. Die Kosten übernimmt der Hundehalter.

§ 9  
Der Hundehalter/Besitzer erlaubt dem Gassiservice „Ab ins Grüne“ das Betreten des Grundstücks, Wohnung, Garten, Büroräume etc. um den Hund abzuholen und zurückzubringen.

§ 10  
Der Hundehalter/Besitzer verpflichtet sich, dem Gassiservice „ Ab ins Grüne“ die bestehende Läufigkeit einer Hündin mitzuteilen.

§ 11  
Der Hundehalter/Besitzer hat Kündigungsfristen von 4 Wochen einzuhalten.    

§ 12  
Der Hundehalter/Besitzer bleibt nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) Eigentümer.           

§ 13  
Der Hundehalter/Besitzer ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss geänderte Daten (z.B. nach Umzug) vom Halter und/oder Hund unverzüglich dem Gassieservice „Ab ins Grüne“ mitzuteilen.

§ 14  
Der Hundehalter/Besitzer bestätigt, dass seine Angaben, vollständig und wahrheitsgemäß sind.


Sonstiges

§ 1  
Der Gassiservice „Ab ins Grüne“ haftet nicht für: Persönliche Gegenstände am Hund, Schäden die der Hund erleiden könnte während der Betreuung und Schäden an Dritten (andere Hunde, Menschen).

§ 2  
Schäden die der Hund während des Transportes verursacht, werden dokumentiert und nach Reparatur dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

§ 3  
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nach Vertragsabschluss dem Hundehalter ausgehändigt.


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